Farbwechsel für Versicherungskennzeichen an Kleinkrafträdern ab März 2008


Ab März 2008 verlieren die bisherigen grünen Versicherungskennzeichen an Mofas und Mopeds ihre Gültigkeit. Die Versicherungsfarben werden jährlich ab März für längstens ein Jahr (Versicherungsjahr) in einer jeweils anderen Schriftfarbe ausgegeben. Vom 01.03.2008 an, an müssen schwarze Versicherungskennzeichen an den Zweirädern befestigt sein.

Wer weiter mit grünem Kennzeichen unterwegs ist, hat keinen Haftpflichtversicherungsschutz und macht sich strafbar.

Zu den Fahrzeugen, die ein solches Versicherungskennzeichen führen müssen, zählen Kleinkrafträder wie Mofas oder Mopeds, aber auch Segways sowie Quads und Minicars, mit höchstens 50 Kubikzentimeter Hubraum und einer Höchstgeschwindigkeit von 45 Stundenkilometer. Die neuen Moped- und Mofakennzeichen sind direkt bei den Kraftfahrtversicherern zu erhalten.

Eine weitere Neuerung für Mofafahrer betrifft das Verkehrsschild, das bisher den Mofas das Fahren auf Radwegen außerhalb von Ortschaften ausdrücklich erlaubt. Das Zusatzzeichen 1022-11 (Mofas frei) entfällt künftig. Mofafahrer dürfen jetzt generell außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege nutzen (§ 2 Abs. 4 S. 6 StVO). Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt weiter, dass Mofas nur auf Radwegen fahren dürfen, wenn dies durch das Zusatzzeichen zugelassen ist.

Quellen:
ARAG-Mitteilung vom 21.02.2008
Wikipedia – Versicherungskennzeichen mit Farbenübersicht

, ,