EU – Verbot unlauterer Geschäftspraktiken


EU-weit sind strenge Vorschriften in Kraft getreten, mit denen irreführende Werbung und aggressive Verkaufspraktiken unterbunden werden sollen. Im Visier der neuen Richtlinie gegen unlautere Geschäftspraktiken stehen insbesondere „schmutzige Tricks“, von Lockangeboten über Schneeballsysteme bis hin zu falschen Gesundheitsversprechungen.

Zweck der Richtlinie ist es, das Vertrauen von Verbrauchern und Unternehmen in den Binnenmarkt zu stärken, damit alle die Möglichkeiten des Ein- und Verkaufens über Grenzen hinweg uneingeschränkt wahrnehmen können. Die neue Richtlinie enthält vier Kernelemente. Das sind eine Generalklausel mit einer Definition der unlauteren und deswegen verbotenen Praktiken, eine detaillierte Auflistung unlauterer Geschäftspraktiken, Bestimmungen zum Schutz bestimmter Verbrauchergruppen, die vor Ausbeutung bewahrt werden sollen sowie eine schwarze Liste mit zahlreichen, unter keinen Umständen zulässigen Praktiken.

In der schwarzen Liste werden über 30 Praktiken beschrieben, „die unter allen Umständen als unlauter gelten“. Darunter finden sich Lockangebote und Werbung mit einem sehr preisgünstigen Produkt, das den Verbraucher ködern soll, das der Anbieter aber gar nicht in angemessener Stückzahl vorrätig hat. Das betrifft aber auch das Bewerben von Produkten mit dem Attribut „kostenlos“, obwohl sie es nicht sind.

Informationen zur schwarzen Liste

Weitere Informationen als pdf-Datei und auf der Seite der EU-Kommission.

Noch ist die geltende Richtlinie nicht von allen EU-Mitgliedstaaten umgesetzt worden. Gegen die säumigen Länder, darunter auch Deutschland, hat die EU-Kommission ein Verfahren eingeleitet.

Quelle: Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland – Pressemitteilung vom 12.12.2007

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