In einem vom Landeskriminalamt geführten Komplexverfahren zur Organisierten Kriminalität wurde im Oktober 2007 auch ein Verfahren wegen Einfuhrschmuggels von Kokain geführt. Im Rahmen dieses Ermittlungsverfahrens wurden von der ermittelnden Dienststelle strafprozessuale Maßnahmen durchgeführt, u. a. Beschuldigtenvernehmungen sowie eine Wohnungsdurchsuchung, bei der tatsächlich Rauschgift sichergestellt wurde.
Die Staatsanwaltschaft Berlin hat das Verfahren wegen Unverwertbarkeit der erlangten Beweise eingestellt. Sie ist bei ihrer Prüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass die Wohnungsdurchsuchung bei einem Beschuldigten wegen bewusster Umgehung des Richtervorbehalts rechtswidrig war und dass Beschuldigte vernommen wurden, ohne sie vorschriftsmäßig zu belehren.
Die beschlagnahmte Rauschgiftmenge wurde inzwischen vernichtet. Da die Feststellungen der Staatsanwaltschaft den Verdacht eines Dienstvergehens begründen, wurde ein Disziplinarverfahren gegen die ermittelnden Beamten eingeleitet.
Quelle: Polizeipräsident in Berlin, Pressemeldung # 3656 vom 13.12.2007