Seit dem 13.11.2007 steht ein elektronisch geführtes Rechtsanwaltsregister zur Verfügung und ersetzt damit die bislang von den jeweiligen Gerichten geführten Anwaltslisten. Das bundeseinheitliche Register, in das die Mitgliedsdaten aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte der 28 Kammern tagesaktuell übertragen werden, wird bei der Bundesrechtsanwaltskammer geführt.
Das unter der Adresse www.rechtsanwaltsregister.org abrufbare Register soll Auskunft darüber geben, ob eine Person als Rechtsanwalt zugelassen ist, wo ein Rechtsanwalt seinen Kanzleisitz hat und welche Rechtsanwaltskammer für ihn zuständig ist. Das bundeseinheitliche Rechtsanwaltsregister bietet Verbrauchern, Gerichten und Behörden eine einfache und unentgeltliche Suchfunktion an.