Gerichtliche Verkürzung der anwaltlichen Mittagspause


miraliki / Pixelio

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Von einem Kollegen erhielten wir folgende Korrespondenz einer Anwaltskanzlei mit dem Amtsgericht Radolfzell am schönen Bodensee. Da hatte der Amtsrichter es doch gewagt, einen Termin auf 13.30 Uhr anzusetzen. Der Anwalt der Beklagtenseite beantragte Aufhebung des Termins mit der Begründung, sich täglich von 12.30 bis 14 Uhr in der Mittagspause zu befinden. Der Antrag wurde abgelehnt, da es einem Anwalt zuzumuten sei, seine Mittagspause abzukürzen. Da muss der Kollege wohl den Nachtisch ausfallen lassen.

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