Die Vitronic GmbH verkündet auf ihrer Internetseite, dass das OLG Düsseldorf entschieden habe, das Poliscan Speed ein sogenanntes standardisiertes Messverfahren sei, die Geschwindigkeitsmessung somit zuverlässig erfolge und gerichtsfest verwertbar ist (IV-5 Ss-OWI 206/09-(OWi) 178-09 I).
„Die Oberlandesgerichte mussten sich mit dieser Thematik befassen, nachdem einzelne Rechtsanwälte in der Öffentlichkeit große Hoffnungen auf erfolgreiche Einsprüche gegen Bußgeldbescheide auf Basis von PoliScanspeed geweckt hatten: sie zogen die Nachvollziehbarkeit der Messung in Zweifel. Zu Unrecht, wie sich nun herausstellt. Bestärkt durch die Einschätzung dieser Anwälte haben viele Autofahrer Einspruch erhoben.“
Die Darstellung des Herstellers ist dann doch etwas arg verkürzt. Das Messgerät wurde in Fachzeitschriften kritisch diskutiert, einzelne Sachverständige brachten berechtigte Zweifel vor. Die Herstellerfirma selbst hat nicht gerade dazu beigetragen, diese Zweifel auszuräumen.
Quelle: Vitronic