Die deutsche Bloglandschaft ist um ein unterhaltsames juristisches Blog ärmer. Ein unter dem Pseudonym Ballmann anonym bloggender Richter am Amtsgericht hat sein Blog „Im Namen des Volkers“ geschlossen. Bei Aufruf erscheint der Hinweis, dass sich das Blog im Wartungsmodus befinde. Allerdings steht nicht zu erwarten, dass er sein Blog jemals wieder aktiviert. Er ist nämlich enttarnt worden.
Von Anfang an wurde Ballmann wegen seines fehlenden Impressums angefeindet. Auf ein solches hatte er ganz bewusst verzichtet. Andere bloggende Rechtsanwälte titelten nach seiner Enttarnung, Ballmann habe jetzt ein Impressum, allerdings nicht auf seiner Seite. Das unterschreitet selbst das Niveau einer großen deutschen Boulevard-Zeitung. In seinem Blog berichtete Ballmann immer gern und durchaus unterhaltsam über Fälle aus seiner familienrechtlichen Praxis, bei denen die Verfahrensbeteiligten nicht immer gut weg kamen. Sei es, dass er über einen offensichtlich unfähigen „Anwalt Liebling“ berichtete, oder über Sorge-, Unterhalts- und sonstige Streitigkeiten. Nachdem sein Name publik geworden ist, ist auch das Amtsgericht an den er tätig ist bekannt und damit sind die Fälle nicht mehr anonym.
Auslöser war, dass sich Ballmann mit einen ebenfalls bloggenden Rechtsanwalt angelegt hatte und dessen Blogbeiträge in seinem eigenen Blog gern kritisierte. Dieser revanchierte sich, nachdem er dem Richter an dessen Amtsgericht ein Fax geschickt hatte, welches Ballmann in seinem Blog zitierte und stellte kraft seiner Wassersuppe den vollständigen realen Namen Ballmanns ins Netz. Wenn schon zitieren, dann auch vollständig – so seine Devise. Daraufhin hat Amtsrichter Ballmann die folgerichtige Konsequenz gezogen und sein Blog offline geschaltet.
Über die Hintergründe mag sich jeder selbst informieren und Google bemühen. Wir werden weder den Namen des Rechtsanwaltes, noch den des Amtsrichters Ballmann hier erwähnen. Wir halten fest, beim Kampf David gegen Goliath gewinnt nicht immer David, ein Anwalt, der gern mal für den Chaos Computer Club Vorträge hält, schafft im Internet chinesische Verhältnisse und für einen Richter scheint das Internet eine Tabuzone zu sein. Das ist eine sehr bedauerliche Entwicklung.
Update: Die Entscheidung ist gefallen, über seinen Twitter-Account und in diversen Blog Kommentaren teilt Amtsrichter Ballmann mit:
Eins vorweg: Ich habe mich nicht zu beklagen und beklage mich nicht. Nur ein paar Punkte zur Klarstellung:
1. In dem Moment als das Fax von V. einging, war mir klar, dass ich erpressbar geworden bin. Um dem vorzubeugen, hab ich es öffentlich gemacht.
2. Dabei waren mir die möglichen Reaktionen V. und die daraus resultierenden Folgen durchaus bewusst. Man kann das Selbstmord aus Angst vor dem Tode nennen, es war insoweit aber auch ein Charaktertest, um herauszufinden, wieweit V. gehen würde.
3. Ballmann ist nun tot – für immer. Ob das in V. Absicht lag, er es billigend in Kauf nahm oder es unbeabsichtigte Nebenfolge war, ist unerheblich. Wenn mein Pseudonym auf gedeckt ist, kann ich die in meinen Geschichten spielenden Personen nicht mehr – wie bisher – hinreichend vor Wiedererkennung schützen.
4. Gerne hätte ich mit V. über meine inhaltliche Kritik diskutiert. Dazu war er leider zu keinem Zeitpunkt bereit.