Überall unser Logo! – Abmahnung mal ganz anders


Einer der nach Eigendarstellung führenden Dienstleister der Informations- und Kommunikationstechnologiebranche in Europa hat seinen Bekanntheitsgrad offensichtlich ein wenig überschätzt. Als plötzlich Mitarbeiter beim Surfen auf allen möglichen Webseiten das Firmenlogo, ein Bündel grüner Pfeile eingeblendet sahen, wurde zunächst die Rechtsabteilung befragt.

Dort meinte man, dass die Gefahr der Verwässerung der Markenkennzeichnungskraft und Rufausbeutung vorliege und beauftragte eine Anwältin die Webseitenbetreiber abzumahnen. Auf die Idee, dass diese plötzlich gehäufte Einblendung des Firmenlogos auf allen aufgerufenen Webseiten doch sehr ungewöhnlich ist und vielleicht eine andere Ursache haben könnte, kam man nicht.

Die Abgemahnten sollten eine Unterlassungserklärung unterschreiben, das Firmenlogo von ihren Seiten entfernen und Auskunft über die Verwendung erteilen. Nur hatte keiner der vermeintlichen Logodiebe je etwas von der Firma gehört geschweige denn deren Logo auf ihren Seiten verwendet. Zwei der Abgemahnten kannten sich und gründeten eine Art Selbsthilfegruppe, fanden die Ursache der Logoeinblendung heraus und hatten ihren Spaß daran, dies in einem Blog öffentlich zu machen.

Die Ursache war so trivial wie peinlich für einen führenden Dienstleister der Informations- und Kommunikationstechnologiebranche. Im firmeneigenen Netzwerk wurde ein sogenannter Adblocker verwendet. So ein Blocker soll beim Surfen unerwünschte Werbung ausblenden. Anstelle der Werbung wurde auf den Rechner der Firmenmitarbeiter, aber eben auch nur da, das Firmenlogo eingeblendet. Gegenüber Spiegel-Online, wo über die unglaubliche Geschichte berichtet wurde, äußerte die Firmensprecherin dann auch: „Es handelt sich dabei um einen bedauerlichen unternehmensinternen Fehler. Wir haben die Abmahnungen heute schriftlich zurückgezogen und uns bei den entsprechenden Personen entschuldigt.“ Ob die Firmensprecherin schon mal etwas vom Streisand-Effekt gehört hat?

Quellen:
Blog von Karsten Windfelder
SPON von 21.01.2010

, ,