Im kommenden Jahr wird sich im Verkehrsrecht einiges ändern. Einzelne Änderungen sind bereits beschlossen, andere Neuerungen sind noch in der Entscheidungsfindung, wie z.B. die im Koalitionsvertrag geplante grundlegende Überarbeitung des Punktesytems. So sollen Punkte künftig nach zwei Jahren getilgt werden unabhängig davon, ob weitere Punkte innerhalb der Tilgungsfrist eingetragen werden. Dies soll jedoch nur bei verschiedenen Verstößen gelten, notorische Mehrfachtäter sollen von dieser Regelung nicht profitieren. Ebenfalls auf dem Prüfstand kommt das begleitete Fahren ab 17.
Ab Jahresbeginn dürfen in verschiedene Umweltzonen, z.B. in Berlin, Bremen, Frankfurt und Hannover nur noch Fahrzeuge mit grüner Plakette fahren. Alle anderen Fahrzeuge mit gelber oder roter Plakette dürfen innerhalb der Umweltzonen nicht geführt werden. Bonn, Freiburg, Heidelberg, Münster, Osnabrück und Pfinztal führen zum 1. Januar neue Umweltzonen ein.
Die bislang gesondert fällige Abgasuntersuchung wird künftig im Rahmen der Hauptuntersuchung durchgeführt. Damit gibt es auch keine sechseckigen AU-Plaketten mehr, bei Bestehen der Hauptuntersuchung und der vorgeschriebenen Abgaswerte gibt es ab dem 1. Januar nur noch den runden Aufkleber für das Heckkennzeichen.
Die Möglichkeit Fahrzeuge online zuzulassen, wird für die Dauer von 3 Jahren in einzelnen Ländern erprobt. Neben Berlin wollen auch Bayern, Baden-Württemberg, Bremen, Hamburg, Hessen und Nordrhein-Westfalen teilzunehmen. Bei einem Umzug innerhalb eines Bundeslandes sollen Autofahrer künftig auch das Kfz-Kennzeichen behalten dürfen.
Voraussichtlich ab dem 1. Oktober 2010 sollen Bußgelder aus EU-Mitgliedsländern auch in Deutschland vollstreckt werden können, wenn das Bußgeld über 70 Euro liegt. Bislang konnten rechtskräftige Entscheidungen zu im Ausland begangenen Verkehrsordnungswidrigkeiten in Deutschland – mit der Ausnahme von Österreich – nicht vollstreckt werden. Nach der Umsetzung des EU-Rahmenbeschlusses zur gegenseitigen Anerkennung und Vollstreckung von Geldsanktionen in Deutschland, die eigentlich schon 2009 erfolgen sollte, soll sich das nun ändern.
Für Fahrradfahrer solle es auch eine Änderung geben. Künftig soll eine batteriebetriebene Fahrradbeleuchtung generell erlaubt werden. Bislang gab es im § 67 StVZO eine Ausnahmen nur für Rennräder, deren Gewicht nicht mehr als 11 kg beträgt.