Nach einem Verkehrsunfall ist die Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners verpflichtet, den Fahrzeugschaden des Geschädigten entweder voll oder bei einem Mitverschulden zumindest teilweise entsprechend einer Quote zu ersetzen. Festzustellen, wie hoch der Fahrzeugschaden ist, kann in der Regel nur ein Kfz-Sachverständiger, den der Geschädigte selbst frei wählen kann.
In einem aktuellen Mandat hatten wir den Unfallgeschädigten entsprechend instruiert und ihn gebeten, uns sofort zu informieren, wenn die gegnerische Versicherung sich mit ihm in Verbindung setzt. Darüber hinaus haben wir ihm natürlich in Erfüllung seiner Obliegenheiten gegenüber seiner Kfz-Haftpflichtversicherung angeraten, den Unfall auch dort vorsorglich zu melden. Dies hat er auch getan. Dort riet man ihm jetzt allen Ernstes telefonisch, sich mit der Versicherung des Unfallgegners in Verbindung zu setzen, um dass von dort ein Unfallgutachten beauftragt werden könne. Einen eigenen Gutachter brauche er nicht. Unser Mandant denkt natürlich nicht daran und informierte uns sogleich.
Dem eigenen Versicherungsnehmer einen solchen Blödsinn zu erzählen, ist schon ein starkes Stück. Wenn es die gleiche Unternehmensgruppe wäre, könnte man sich angesichts dieses „Sparversuches“ der Versicherungen untereinander seinen Teil denken. Aber die beiden Versicherungen haben nichts miteinander zu tun. Geht es der Versicherungsbranche jetzt schon so schlecht, dass man nach dem Solidarprinzip den eigenen Kunden in die Pfanne haut, damit der Konkurrent etwas sparen kann und hofft auf Gegenseitigkeit?