Alles wird teurer – Änderungen im Bußgeldkatalog zum 01.02.2009


Die Bußgeldkatalogverordnung wird zum 01.02.2009 geändert (Bundesgesetzblatt als PDF). Die Änderungen im Bußgeldkatalog dienen natürlich nur der Verkehrssicherheit, es gehe nicht um eine durchgehende Anhebung der Geldbußen. Die zusätzlichen Einnahmen durch die Erhöhungen der Bußgeldsätze sollen gezielt für mehr Verkehrssicherheit ausgegeben werden.

Bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen bleibt alles beim Alten, auch die Dauer von Fahrverboten bleibt unverändert. Für diejenigen, die sich im Verkehr besonders rücksichtslos verhalten und andere vorsätzlich gefährden, wird es allerdings erheblich teuer. Die Bußgelder wurden zum überwiegenden Teil verdoppelt.

Einen Auszug aus der neuen Preisliste gibt es auf der Webseite des BMVBS oder beim ADAC. Den aktuellen bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog mit den jeweiligen Kennziffern der verschiedenen Ordnungswidrigkeiten nebst vorgesehenen Rechtsfolgen gibt es in verschiedenen Dateiformaten auf der Webseite des Flensburger Kraftfahrtbundesamtes (KBA). Wer eine aufbereitete Übersicht der Änderungen im StVG und in der BKatV sucht, wird unter www.burhoff.de im dort veröffentlichten Praxisbeitrag (VRR 2009, 47) fündig.

Quelle: BMVBS

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