Vorerst keine europaweite „Knöllchen-Datenbank“


Ziel der Europäischen Union ist es, die Zahl der Verkehrstoten bis 2010 um die Hälfte zu verringern. In 2007 kamen in der Europäischen Union 43.000 Menschen im Straßenverkehr ums Leben. Eine 2008 gezogene Zwischenbilanz offenbart, dass von den 27 Mitgliedstaaten der EU wohl nur Frankreich, Portugal und Luxemburg das gesetzte Ziel erreichen werden. Deutschland ist nicht unter den Klassenbesten und sperrt sich dazu noch gegen einen Vorschlag der EU-Kommission für eine grenzüberschreitende Strafverfolgung von Verkehrsdelikten.

Am 19. März 2008 stellte die Europäische Kommission einen Entwurf zu einer neuen EU-Richtlinie (2008/0062 ) vor, die eine Erleichterung der grenzüberschreitenden Verfolgung von Verkehrsverstößen vorsah. Durch ein EU-weites Informationsnetzwerk solle den Mitgliedstaaten der gegenseitige Austausch elektronischer Halter- und Fahrzeugdaten ermöglicht werden, so dass die Bußgeldstelle im Begehungsland einen Bußgeldbescheid an den ermittelten Fahrzeughalter versenden könne. Dies sollten dazu beitragen, dass für das Jahr 2010 gesetzte Ziel der Halbierung der Verkehrsopferzahlen zu erreichen, für die insbesondere Geschwindigkeitsüberschreitungen, Trunkenheitsfahrten sowie Rotlicht- und Gurtverstöße ursächlich seien. Die Möglichkeit der grenzüberschreitenden Verfolgung dieser vier Tatbestände solle zur Steigerung der Verkehrssicherheit beitragen.

Die EU-Mitgliedsländer, in denen die Strafverfolgung von Verkehrsdelikten Sache der Justizbehörden ist, darunter auch Deutschland, sprachen sich nun bei einer Tagung der EU-Verkehrsminister gegen den Vorschlag aus. Der deutsche Verkehrsminister Wolfgang Tiefensee äußerte, dass sich Deutschland nicht dagegen sperre, dies aber Sache des deutschen Justizministeriums sei. Dies habe für Verärgerung u.a. beim EU-Verkehrskommissar Antonio Tajani gesorgt, der das als „juristische Haarspalterei“ bezeichnete.

Quellen:
ADAC – Verfolgung von Verkehrssündern durch neue EU-Richtlinie
Heise-Newsticker vom 10.12.2008

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