Schwere Gewitterstürme mit umgestürzten Bäumen und abgerissenen Ästen sind inzwischen auch in unseren Breitengraden keine Seltenheit mehr. Dies gefährdet nicht nur den Baumbestand zunehmend. Auch das Haftungsrisiko für Eigentümer von Bäumen steigt stetig. Denn gerade bei Straßenbäumen bestehen weit gehende Kontroll- und Pflegepflichten.
Das Landgericht Coburg gab nach Einholung eines Sachverständigengutachtens aber dem klagenden Autofahrer Recht. Zwar sei die Rotbuche tatsächlich gesund gewesen. Doch sie hatte einen ungünstigen Vergabelungsaufbau („Druckzwiesel“), der als strukturelle Schwachstelle im Kronenaufbau und daher prinzipiell ausbruchgefährdet einzustufen war. Diese Wachstumsauffälligkeit wäre für die Mitarbeiter des Forstbetriebes problemlos erkennbar gewesen. Dass gleichwohl keine weiteren Untersuchungen – gegebenenfalls auch unter Hinzuziehung eines Fachmannes – und die notwendigen Sicherungsmaßnahmen veranlasst wurden, begründe die Haftung des Beklagten, der damit den Schaden voll ersetzen müsse.
LG Coburg, Urteil vom 16. Januar 2008, Az: 12 O 471/06; bestätigt durch Beschluss des OLG Bamberg vom 09. Juni 2008, Az: 5 U 21/08
Quelle: Pressemitteilung der Justiz Coburg, lfd. Nr. 380 vom 01.08.2008
siehe auch Helge Breloer „Fragwürdige Rechtsprechung zum Astausbruch aus Druckzwiesel“ in AFZ-DerWald 2009, 428 (PDF auf www.baumeundrecht.de)