Spätestens seit der Fußball-Weltmeisterschaft 2006 kennt jeder diese kleinen Fähnchen, die man sich ans Auto macht. Diese Unterstützung für ihr Team ist zwar nicht verboten, kann aber teuer werden, wenn die Fahne abbricht und bei nachfolgenden Fahrzeugen Schäden verursacht oder gar Fußgänger verletzt.
Worauf muss man also bei den Mini-Fahnen und ähnlichem Fan-Bedarf achten? Der Fahnenschmuck muss in Deutschland sowie den EM-Gastgeberländern Österreich und Schweiz stabil am Auto verankert sein und darf die Sicht des Fahrers nicht behindern. Für Autobahnfahrten sollten sie abgebaut werden. In der Schweiz sind Flaggen nur an den hinteren Fenstern erlaubt. In allen drei Ländern ist es außerdem verboten, große Fahnen an langen Stangen aus dem Fenster zu halten. Aufkleber dürfen nicht auf der Frontscheibe sowie dem Fahrer- und Beifahrerfenster angebracht werden, ebenso wenig auf Scheinwerfern, Bremsleuchten oder Blinkern. Andernfalls riskiert man seinen Versicherungsschutz, ein Bußgeld und Punkte in Flensburg.
Die schon bei der letzten WM aufgetretene „Fahnen-Problematik“ wurde von den Versicherungen unterschiedlich gehandhabt. Einige Versicherungen wiesen aufgrund der fehlenden TÜV-Zulassung eine Einstandspflicht ab. Andere Versicherungsunternehmen kamen für Schäden durch abgebrochene Fahnen auf, wenn diese ordnungsgemäß angebracht wurden. „Ordnungsgemäß“ klingt ziemlich dehnbar und nach jede Menge Streit. Bei einem Einbruchdiebstahl kann man ganz leer ausgehen. Nach dem Verständnis der Kaskoversicherer erhöht eine in die Scheibe eingeklemmte Fahne das Einbruchrisiko, da der ordnungsgemäße Verschluss des Fensters beeinträchtigt werde.
Ansonsten wünschen wir allen Fußballfans noch viel Spaß und Deutschland heute einen überzeugenden Sieg gegen Portugal. Sport frei!