Seit dem 1. Januar 2007 gilt das „Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG)“. Kapitalgesellschaften und GmbH & Co KGs Unternehmen haben noch bis zum 31. Dezember 2007 Zeit, die Jahresabschlussunterlagen aus dem Geschäftsjahr 2006 elektronisch offen zu legen (wir berichteten). Ab Januar 2008 müssen diese Unternehmen bei Verstößen mit einem Ordnungsgeldverfahren rechnen, das allerdings durch Einreichen der Unterlagen binnen sechs Wochen abgewendet werden kann.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie und das Bundesministerium der Justiz haben eine Telefon-Hotline unter
*14 Cent pro Minute (aus dem Festnetz, abweichende Preise aus den Mobilfunknetzen möglich)
geschaltet, bei der sich Unternehmen zu Fragen rund um das Thema Offenlegung von Jahresabschlüssen informieren können.
Mit den Regelungen im EHUG hat die Bundesregierung ihre Pflicht zur Umsetzung der EU-Publizitätsrichtlinie und (teilweise) der EU-Transparenzrichtlinie erfüllt. Zu Informationszwecken können sich alle Interessierten komfortabel, schnell und kostenlos vom Computer aus einen Überblick über die wirtschaftlichen Verhältnisse einer Kapitalgesellschaft verschaffen.
Besonders für Unternehmen bietet die Offenlegung im elektronischen Bundesanzeiger entscheidende Vorteile: Sie können ohne viel bürokratischem Aufwand ihre Unterlagen in Word-, RTF-, Excel-, PDF- oder einem XML-Format beim elektronischen Bundesanzeiger unter www.ebundesanzeiger.de einreichen. Der Preis für die Veröffentlichung hängt vom gelieferten Datenformat ab, er ist aber zum Teil deutlich niedriger als bislang. Die Papierform, welche in der Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2009 noch angenommen wird, verursacht die höchsten Kosten für das Unternehmen. In unkomplizierten Fällen sind die Daten bereits innerhalb von drei Tagen elektronisch abrufbar. Für die Führung des Unternehmensregisters zahlen kleine Kapitalgesellschaften jährlich eine Gebühr von fünf Euro, mittelgroße und große Kapitalgesellschaften zehn Euro. Interessierte können die Unternehmensdaten dann kostenfrei unter www.unternehmensregister.de einsehen.
Wer von der Publizitätspflicht genau betroffen ist und weitere Einzelheiten erfahren Sie unter www.bmj.bund.de/ehug.