Neues Unterhaltsrecht – Düsseldorfer Tabelle 2008 veröffentlicht


Am 01. Januar 2008 tritt das neue Unterhaltsrecht in Kraft. Trennungskinder in Ost- und Westdeutschland haben künftig Anspruch auf den gleichen Mindestunterhalt. Ist nicht genügend Geld vorhanden, erhalten Kinder Vorrang vor allen anderen Unterhaltsberechtigten. An zweiter Stelle nach den Kindern stehen Kinder betreuende geschiedene oder unverheiratete Mütter oder Väter und Ehegatten bei langer Ehedauer.
Bei der Berechnung von Unterhaltszahlungen wird bundesweit die sog. Düsseldorfer Tabelle zugrunde gelegt. Diese Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf in Abstimmung mit den anderen Oberlandesgerichten und dem Deutschen Familiengerichtstag herausgegeben. Die darin festgeschriebenen Sätze bilden nur eine Richtgröße und stellen keinen gesetzlichen Anspruch dar. Die Unterhaltsreform machte Überarbeitung der Tabelle notwendig. In Zukunft entfällt die so genannte Berliner Tabelle, die bislang für Geringverdiener in den neuen Bundesländern maßgeblich war.

Die Düsseldorfer Tabelle kann als pdf-Dokument unter www.olg-dusseldorf.nrw.de abgerufen werden.

Düsseldorfer Tabelle 2008 einschließlich Anlage zu Teil A als pdf (47 kb)

vorherige Tabellen als pdf:
Düsseldorfer Tabelle 2007 einschl. Anlage zu Teil A – 01.07.2007 – 30.06.2009 (35KB)
Berliner Tabelle ab 01.07.2007 als Vortabelle zur Düsseldorfer Tabelle (25KB)
Leitlinien zum Unterhalt Stand 01.07.2007 (70KB)
Düsseldorfer Tabelle 2005 – 01.07.2005 – 30.06.2007 (131 KB)
Anlage zu Teil A Anmerkung 10 der Düsseldorfer Tabelle, Stand: 01.07.2005 (111 KB)
Berliner Tabelle ab 01.07.2005 als Vortabelle zur Düsseldorfer Tabelle (90 KB)
Leitlinien zum Unterhalt Stand: 01.07.2005
Düsseldorfer Tabelle 2003 (01.07.2003 – 30.06.2005)
Düsseldorfer Tabelle 2001 (01.07.2001 – 30.06.2003)

, ,