Plusminus vom 09.10.2007 – Funkanfälligkeit von Waagen führt zur Einstellung von Bußgeldverfahren


Wie das Magazin Plusminus am 09.10.2007 berichtet, können elektronische Waagen durch Handys und Funksprechgeräte gestört werden. Dies kann u.a. bei Gewichtskontrollen der Polizei und einem anschließenden Bußgeldverfahren wegen angeblicher Überladung Folgen haben.
Messgeräte, mit denen in Industrie und Handel gearbeitet wird, sind in Deutschland geeicht. Das gilt auch für elektronische Waagen. Bereits vor 2006 hatte Plusminus berichtet, dass nach einem internen Untersuchungsbericht der Eichbehörden bei fast einem Drittel der getesteten , geeichten Waagen – von der Lkw- bis zur Lebensmittelwaage – das Messergebnis durch Funkwellen von Handys, handelsüblichen Funkgeräten und WLAN-Netzen beeinflusst werden konnte.

Dieser Mangel führt nach dem Bericht von Plusminus dazu, dass Bußgeldverfahren trotz festgestellter Überladung mit geeichten Waagen letztlich eingestellt werden müssen, da nicht ausgeschlossen werden könne, dass das Wiegeergebnis der Waage nicht korrekt zu Stande kam. Anstatt störsichere Waagen anzuschaffen, seien lediglich Abstandsvorschriften erlassen worden, in welchen die Polizeibeamten angewiesen werden, Handys, Funkgeräten, Navigationssysteme und Mautgeräte im Umkreis von zwei Metern auszuschalten.

Eine Lösung sei nach Auskunft des zuständigen Bundeswirtschaftsministeriums (BMWi) nicht in Sicht. Gut für Lkw-Fahrer und Spediteure, die verantwortungslos Lkw überladen, was oft genug zu schweren Unfällen führte. Schlecht für die Verkehrssicherheit, da die Gewichtskontrollen gerade dazu beitragen sollen, derartiges Verhalten und letztlich Unfälle zu verhindern.

Quellen:
Das Erste/Plusminus, Text des Fernsehbeitrages vom 09.10.2007
Das Erste/Plusminus, Text des Fernsehbeitrages vom 07.11.2006

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