Der Deutsche Bundestag hat das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) beschlossen, mit dem die Rechtsberatung neu geordnet wird. Stimmt der Bundesrat zu, kann das Gesetz zum 1. Juli 2008 in Kraft treten.
Im Interesse einer sachgerechten, unabhängigen Rechtsberatung bleibt es in Zukunft bei dem Grundsatz, dass die Vertretung vor Gericht, ebenso wie die außergerichtliche Beratung in den Händen der Anwältinnen und Anwälte bleibt.
Allerdings sollen auch Nichtanwälte künftig im Zusammenhang mit einer anderen wirtschaftlichen Tätigkeit juristische Nebenleistungen erbringen dürfen. So dürfen beispielsweise Architekten künftig im Rahmen von Planungsleistungen ihre Auftraggeber bei damit zusammenhängenden baurechtlichen Fragen beraten. Dagegen soll die Erweiterung der beruflichen Zusammenarbeitsmöglichkeiten von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten mit Angehörigen anderer Berufe, die im Gesetzentwurf der Bundesregierung noch vorgesehen war, vorläufig zurückgestellt werden
Quelle: BMJ-Pressemitteilung vom 11.10.2007 mit weiterführenden Informationen