Passivrauchen ist jetzt verboten


Das Gesetz zum Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens trat zum 1. September 2007 in Kraft. Beschäftigten in Bundesbehörden und Fahrgäste im öffentlichen Personenverkehr haben damit einen gesetzlichen Anspruch auf den Schutz vor Passivrauchen. Das grundsätzliche Rauchverbot im öffentlichen Personenverkehr betrifft alle öffentlichen Verkehrsmittel, wie Busse, Bahnen, aber auch Taxen.

Zugleich wurde die Altersgrenze für die Abgabe von Tabakwaren an Jugendliche von 16 auf 18 Jahre erhöht. Wer an Jugendliche Tabak abgibt oder ihnen das Rauchen gestattet, riskiert ein Bußgeld bis zu 50.000 Euro. In den eigenen vier Wänden darf noch geraucht werden.

Weiterführende Informationen zum Nichtraucherschutz finden sich in den FAQ des Bundesministeriums für Gesundheit.

Der vollständige Gesetzeswortlaut als pdf.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Pressemitteilung vom 31.08.2007