Notebookhersteller muss Kaufpreis für vorinstallierte, nicht genutzte Software erstatten


Wer einen Computer erwirbt, bekommt in der Regel einen Rechner mit vorinstalliertem Betriebssystem und diversen Zusatzprogrammen geliefert. Nach einer Heise-Mitteilung soll ein Hersteller von Notebooks von einem französischen Gericht verurteilt worden sein, einem Notebookkäufer den Preis für mitgelieferte, aber von diesem nicht genutzter Software zurückzuerstatten.

Das Gericht soll entschieden haben, dass dem Kläger der komplette Preis für die von ihm zurückgegebene Software ausgezahlt werden müsse. Von dem Gesamtkaufpreis für das Notebook von 599,00 Euro seien insgesamt 311,85 Euro zurückzuzahlen. Diese Summe setze sich zusammen aus 135,20 Euro für Windows XP Home, 60 Euro für Microsoft Works, 40,99 Euro für PowerDVD, 38,66 Euro für Norton Antivirus und 37 Euro für NTI CD Maker.

Damit hat der Käufer ein wahres Schnäppchen gemacht.

Nachtrag: Nach einem Artikel auf medien-gerecht.de soll die Ersatzpflicht in dem Verfahren unstrittig gewesen sein, lediglich über die Höhe sei verhandelt worden. Nach dem französischen Verbraucherschutzgesetz sei die zwangsweise Bündelung von Produkten verboten. Dies gelte auch für Computer und Software, so dass der Käufer diese gegen Erstattung zurückgeben konnte. Es bleibt trotzdem ein Schnäppchen.

Quellen:

Mitteilung auf www.heise.de vom 25.09.2007 mit Link zum Urteil (pdf)
www.medien-gerecht.de vom 25.09.2007

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