Wer einen Computer erwirbt, bekommt in der Regel einen Rechner mit vorinstalliertem Betriebssystem und diversen Zusatzprogrammen geliefert. Nach einer Heise-Mitteilung soll ein Hersteller von Notebooks von einem französischen Gericht verurteilt worden sein, einem Notebookkäufer den Preis für mitgelieferte, aber von diesem nicht genutzter Software zurückzuerstatten.
Damit hat der Käufer ein wahres Schnäppchen gemacht.
Nachtrag: Nach einem Artikel auf medien-gerecht.de soll die Ersatzpflicht in dem Verfahren unstrittig gewesen sein, lediglich über die Höhe sei verhandelt worden. Nach dem französischen Verbraucherschutzgesetz sei die zwangsweise Bündelung von Produkten verboten. Dies gelte auch für Computer und Software, so dass der Käufer diese gegen Erstattung zurückgeben konnte. Es bleibt trotzdem ein Schnäppchen.
Quellen:
www.medien-gerecht.de vom 25.09.2007