berichtet Focus-Online am 24.09.2007. Bei Haftpflichtfällen sollen Kfz-Haftpflichtversicherer jährlich dreistellige Millionenbeträge einsparen, indem sie systematisch die von Geschädigten beauftragten Kfz-Sachverständigengutachten in Frage stellen und durch eigene Schadenberechnungen ersetzen.
Durch externe Prüffirmen werden die von Geschädigten eingereichten Gutachten freier Sachverständiger gekürzt. Sehr beliebt dabei sind Positionen wie Stundenverrechnungssätze markengebundener Fachwerkstätten, Verbringungskosten oder Ersatzteilaufschläge. Dem Focus sollen „Arbeitsanweisungen“ von Kfz-Versicherungen vorliegen, wie die Sachverständigen beeinflusst werden sollen.
Geschädigte sollten daher Ihre Rechte kennen.
Quelle: Focus-Online Money vom 24.09.2007
Nachtrag: Auf der Internetseite der Kanzlei Dr. Mielchen & Coll. ist der vollständige FOCUS-Artikel vom 24.09.2007 als pdf abrufbar.