Für Fahranfängerinnen und Fahranfänger ist Alkohol am Steuer ab dem 01.08.2007 absolut tabu. Nachdem der Bundesrat in Berlin für die Gesetzesinitiative von Bundesverkehrsminister Wolfgang Tiefensee grünes Licht gegeben hat, kann das vom Bundestag bereits beschlossene Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfängerinnen und Fahranfänger in Kraft treten.
Mit diesem Gesetz wird das Straßenverkehrsgesetz um folgenden Paragraphen erweitert:
§ 24c StVG – Alkoholverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen
(1) Ordnungswidrig handelt, wer in der Probezeit nach § 2a oder vor Vollendung des 21. Lebensjahres als Führer eines Kraftfahrzeuges im Straßenverkehr alkoholische Getränke zu sich nimmt oder dir Fahrt antritt, obwohl er unter der Wirkung eines solchen Getränkes steht.
(2) Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht.
(3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.
Das Alkoholverbot gilt damit für alle Fahranfänger, die sich noch in der (regelmäßig) zweijährigen Probezeit befinden und für alle jungen Fahranfänger vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres.
Das Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen ändert neben dem Straßenverkehrsgesetz, die Fahrerlaubnis-Verordnung, die Bußgeldkatalog-Verordnung und das Güterkraftverkehrsgesetz.
Verstöße gegen das Verbot können mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro und zwei Punkten im Verkehrszentralregister geahndet werden. Zudem kann für Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, die Probezeit um weitere 2 Jahre verlängert und ein Aufbauseminar mit Kosten von bis zu 200 Euro angeordnet werden.
Pressemitteilung des Bundesministeriums für Verkehr (BMVBS) vom 06. Juli 2007, Nr.: 194/2007
Gesetz zur Einführung eines Alkoholverbots für Fahranfänger und Fahranfängerinnen, BGBl. I Nr. 33, S. 1460 (pdf)
Gesetzentwurf als pdf