Das Bundesministerium der Justiz hat ab dem 01.07.2007 die Regelbeträge für den Unterhalt minderjähriger Kinder leicht gesenkt. Die von den Familiensenaten des Oberlandesgerichts Düsseldorf herausgegebene Düsseldorfer Tabelle dient bundesweit als Orientierung bei der Festlegung von Kindesunterhalt und wird daher mit Wirkung ab dem 01.07.2007 neu gefasst.