Nach dem Stillstand der Rechtspflege kommt Bewegung in die Sache


In einer Unfallsache hatten wir kürzlich den Stillstand der Rechtspflege beklagt, nun kommt Bewegung in die Sache. Die Schadensachbearbeiterin der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung rief an und meinte, sie hätte unsere Klage auf dem Tisch, ob das unser Ernst sei, wer denn bitte bei einem solchen Streitwert eine Klage schreibe. Was für eine sinnfreie Frage, erstens klagen wir nicht zum Spaß und wenn es sein muss, klagen wir auch einen Cent ein.

Also teilte Frau Sachbearbeiterin mit, sie habe sich mit ihrer Sachgebietsleiterin besprochen und der noch offene Betrag werde gezahlt. Wegen „Geringfügigkeit“, auch wenn man nach wie vor davon ausgehe, UPE-Aufschläge und Verbringungskosten nicht zahlen zu müssen. Entgegenstehende Rechtsprechung des Kammergerichts interessiere sie nicht, sie mache das schon ein paar Jahre, 20 um genau zu sein. Da können wir natürlich nicht mithalten, so lange sind wir noch nicht im Business. Allerdings scheint unser Kenntnisstand der Rechtsprechung etwas aktueller zu sein. Nach Zahlung erwarte sie natürlich eine Klagerücknahme, wir sollten ihr da mal ein Schreiben schicken. Machen wir natürlich nicht, wir erklären für erledigt. Ein kleiner, aber feiner Unterschied. Und ein Schreiben bekommt sie auch, allerdings über das Amtsgericht Mitte. Das war ihr dann doch zu hoch und auf genauere Erläuterung hatten wir ehrlich gesagt keine Lust.

Wie wird man bar jeglicher Kenntnis und Sachkompetenz eigentlich Schadensachbearbeiter bei einer der größten deutschen Versicherung? Unbegreiflich.

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