Ein Beschluss des OLG Karlsruhe vom 02.06.2009 (Az: 1 Ss 183/08) raubt den Richtern in Stuttgart und Umgebung den Schlaf. Das zumindest behauptet die Stuttgarter Zeitung. Dabei haben die Karlsruher Richter nun wahrlich nichts Neues beschlossen. Die haben nur drauf hingewiesen, dass auch Blutentnahmen bei Straßenverkehrsdelikten immer vom Richter angeordnet werden müssen und nur in Ausnahmefällen, nämlich bei Gefahr im Verzug von Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei angeordnet werden dürfen. Das ist keine neue Praxis, das steht so im Gesetz. Bei den Bereitschaftsrichtern soll nun nachts das Telefon kaum noch stillstehen.
Als Ausgleich für die durchwachten Nächte der Bereitschaftsrichter sei nach dem Bericht der Stuttgarter Zeitung ein Ausgleichstag und die Verkürzung des Bereitschaftsdienstes auf eine halbe Woche. Es stellt sich die Frage, was die Bereitschaftrichter bislang eigentlich unter dem Begriff „Bereitschaft“ verstanden haben. Wikipedia führt unter Bereitschaft im Allgemeinen die Akzeptanz einer Person, Gesellschaft oder Gruppe, etwas zu tun. Das hat mit schlafen nicht viel gemein. Unser Verständnis hält sich von daher in Grenzen.