kurz und bündig (3)


  1. RAin Braun entwickelt sich zum absoluten „Must Read“. Sehr schön, neben all den anderen Bonmots in dieser Woche der Beitrag zur Mandatenaquise in Bus. Ist doch schön wenn die jungen Leute noch mit einem feiern wollen.
  2. RA Siebers bevollmächtigt sich einfach selbst und lässt das Gericht staunen. Uns auch. Wieder mal was gelernt!
  3. RA Burhoff, ehemals Richter eines OLG, erlebt im „Real Life“ was Polizeibeamte unter einer ordnungsgemäßen Belehrung verstehen. Das Problem kennen wir auch, nur glauben es uns die meisten Richter nicht.
  4. RA Säfken berichtet über den misslungenen Versuch pädagogisch  gut gemeinte Prinzipien aufrecht zu erhalten. Lasst Lasse-Heinrich fernsehen!
  5. RA Kompa berichtet, wie einem Comedian das Lachen vergeht. Jerischt, kennste Jerischt? Det is, wo man och ma valieren tut!
  6. RA Moenickes schreibt zum Auftakt eines Strafverfahrens außerordentlich lesenswert zum Thema der medialen  Vorverurteilung.
  7. Beherrschendes Thema war natürlich noch die Entscheidung des BGH zum Thema WLAN. Störerhaftung ja, Schadenersatz begrenzt – jedenfalls bei einem Titel. Wir warten mal gespannt den Volltext ab. Andere machen sich bereits jetzt  so ihre Gedanken. RAe Ferner-Alsdorf schreiben über Störerhaftung und Kostendeckelung, RAe Lampmann-Behn wundern sich über diese Argumentation und sehen das Ende der Abmahnindustrie noch nicht eingeläutet und RA Stadler berichtet über Reaktionen aus Übersee zum Urteil des „top criminal court“ (?) aus Germany – Verschlüsselung von Funknetzen sei „bizzarr„.

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