Meinem Mandanten wurde der Vorwurf der Jagdwilderei und der Sachbeschädigung gemacht. Er soll mit seinem Hund „dem Wild nachgestellt“ haben und zwar in Berlin, im Großen Tiergarten. Was es nicht alles gibt. In der Tat war mein Mandant dort spazieren gegangen, als sein Hund im Dickicht rumwühlend plötzlich mit einem Habicht auf dem Kopf wieder auftauchte.
Das fand der Hund natürlich nicht gut und tat das was Hunde in solchen Situationen zu tun pflegen. Er wehrte sich und zwar heftig. Plötzlich kam der Besitzer des Habichts hinzu, fing an auf den armen Hund einzuprügeln und sein Federvieh einzufangen. Anschließend bedachte er erst meinen Mandanten und dann die herbeigerufene Polizei mit einem Wortschwall jagdlicher Ausdrücke. Mein Mandant hielt sich zurück und sagte erst einmal gar nichts.
In seiner Zeugenvernehmung legte der Habichtbesitzer nochmal nach. Mein Mandant hätte seinen Hund hörbar zur Jagd aufgefordert „der Hund habe dann mit „Hetz- und Sichtlaut“ im Dickicht gejagt, woraufhin sein Vogel den Hund „geschlagen“ habe. Warum er denn mit einem Habicht im Tiergarten unterwegs war, wollte der Beamte dann noch wissen. Daraufhin erklärte ihm der Habichtbesitzer erst einmal die Grundzüge und danach die Details der Beizjagd. Dumm nur, dass er selbst gerade keine Jagdgenehmigung für den Tiergarten hatte, wie die Oberste Berliner Jagdbehörde mitteilte.
Dass Ermittlungsverfahren gegen meinen Mandanten wurde nach kurzer Stellungnahme eingestellt, wonach sich bei dem Hund zwar um einen Jagdterrier handele, dies jedoch nur die Rasse des Hundes bezeichnet, nicht jedoch seine Qualifikation zum Jagdhund und mein Mandant darüber hinaus gar nicht wisse, wie man einen Hund zur Jagd auffordert. Der Habichtbesitzer ohne Jagderlaubnis hingegen hatte nun selbst ein Verfahren gewonnen. Wenn er sich da ebenso wortreich verteidigt, kann man nur Waidmanns Heil wünschen.