Die Fülle von Informationen steht reziprok zur vorhandenen Zeit. Da wir es einfach nicht schaffen über alle interessanten Themen zu schreiben, werden wir die übrig gebliebenen Fundstücke am Wochenende einfach kurz und bündig zusammenfassen.
Diese Woche stand vor allem im Zeichen einer neuen Haftungsproblematik – Twitter.
Abmahnung wegen Spam bei Twitter (dramburg)
Haftung für Twitter-Links? (ferner-alsdorf)
Weitere Twitter-Abmahnung: Wegen Spam. Was ist mit Auto-DMs? (ferner-alsdorf)
Sie ist da: Die erste einstweilige Verfügung wegen eines Tweets (kriegs-recht)
Der nächste Fall auf Twitter: Abmahnung wegen Spam per Direct Message (kriegs-recht)
Anmerkung zum ersten deutschen “Twitter-Urteil” (sewoma)
Zeugen sollen künftig verpflichtet werden, bei der Polizei zu erscheinen und auszusagen. Dass dies (noch) so ist, wissen allerdings die wenigsten Zeugen.
Anwälte gegen Aussagepflicht bei Polizei (lawblog)
Gesetz zur Effektivierung des Strafverfahrens – teilweise zu leicht befunden, oder? (strafrecht-online)
Und dann war da noch ein Vulkan mit unaussprechlichen Namen und eine Menge Asche. Was das mit Recht zu tun hat? Eine Menge.
Eyjafjallajökull und die Folgen auf die Arbeitnehmer-”Asche” (betriebsrat)
Fluggastrechte in der Wolke (ra-quandel)
Der Vulkan, das Gericht und die Türkei (kanzlei-hoenig)