Die Gymnasiallehrerin, die ihre Benotung durch Schüler auf dem Internetportal „Spickmich“ verhindern will, hat nach der Abweisung ihrer Klage durch das Landgericht Köln wie angekündigt Berufung eingelegt, berichtet Heise-Online. Ziel der Lehrerin sei nach Angaben ihrer Anwälte eine Grundsatzentscheidung beim Bundesgerichtshof oder beim Bundesverfassungsgericht.
Eine neue Klage hat eine Realschullehrerin aus Nordrhein-Westfalen gegen „Spickmich“ beim Landgericht Duisburg. Die Verhandlung soll am 12. März 2008 stattfinden.
Auch in Frankreich haben nach einem Bericht auf Heise-Online Lehrer und ein Lehrerverband gegen ein Bewertungsportal geklagt. Das Pariser Landgericht bewertete deren Interessen höher als die Informations- und Meinungsfreiheit und gab aber den Pädagogen Recht. Die Betreiber der Website „note2be“ dürfen künftig keine Lehrernamen mehr veröffentlichen. Die Betreiber der Website hätten zudem 3000 Euro an den klagenden Lehrerverband sowie eine „symbolische Geldstrafe“ von je einem Euro an die 30 klagenden Lehrer zu zahlen. Bei Zuwiderhandlungen hätten die Website-Betreiber mit einer Geldstrafe von 1000 Euro pro Tag zu rechnen.
Heise-Online vom 05.03.2008
Streit über Lehrerbenotungen im Internet geht in die Verlängerung
Heise-Online vom03.03.2008
Französische Lehrer gewinnen vor Gericht gegen Benotungs-Website
Presseportal vom 05.03.2008
Neue Klage gegen Lehrerbenotungs-Portal spickmich.de