Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand im Bundesanzeiger. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB.
Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 30. Dezember 2008 beträgt 2,50 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2008 um 1,57 Prozentpunkte gefallen (der marginale Zinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation [Zinstender] im Juni 2008 hat 4,07 % betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2009 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1,62 % (zuvor 3,19 %).
Quelle: www.bundesbank.de