Nach Bayern und Niedersachsen werden seit Jahresanfang nun auch in Brandenburg einschlägig vorbestrafte Sexualstraftäter schärfer überwacht und in einem zentralen Computersystem erfasst. Im Zusammenhang mit ihrer Entlassung aus dem Strafvollzug werden Sexualstraftäter künftig einer besonderen Beurteilung durch Justiz und Polizei unterzogen. Wird hierbei eine besondere Rückfallgefahr festgestellt, erfolgt eine noch engere Begleitung des entlassenen Täters. Erteilte Weisungen können effektiver überwacht werden.
Die brandenburgische Landesdatenschutzbeauftragte Dagmar Hartge hatte im Projektstadium Bedenken gegen HEADS angemeldet. Es sei unklar, ob diese von der Landesregierung berücksichtigt worden seien. Ihre Behörde sei erst nachträglich über die Inbetriebnahme der Datei informiert worden.
Quellen:
Ministerium der Justiz Brandenburg – Mitteilung vom 04.01.2008
Heise-News vom 06.01.2008