Arbeitsgericht Frankfurt am Main – Ohrfeige für den Chef rechtfertigt fristlose Kündigung


Zwischen einem Arbeitnehmer und seinem Geschäftsführer war es zu einem Streit gekommen, in dessen Verlauf der Arbeitnehmer seinem Vorgesetzten eine kräftige Ohrfeige verpasste. Der Arbeitgeber kündigte das Arbeitsverhältnis daraufhin fristlos, der Arbeitnehmer klagte.

Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main sah die fristlose Kündigung trotz der 29- jährigen Betriebszugehörigkeit und des vorgerückten Alters des Mitarbeiters als gerechtfertigt an. Vorgesetzte müssten sich unter gar keinen Umständen von Untergebenen misshandeln lassen. Eine Abmahnung sei daher überflüssig.

ArbG Frankfurt am Main, Urteil vom 10.05.2007, Az. 19 Ca 7939/06,

Quelle: Spiegel-Online von 08.1.02007

Nach einer Entscheidung des Landesarbeitsgericht Mainz (Urteil vom 25.05.2007, Az: 6 Sa 143/07) berechtigt auch die Beleidigung des Arbeitgebers zur fristlosen Kündigung ohne vorherige Abmahnung.

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