Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf gegen Internetkostenfallen beschlossen. Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner sieht Verbraucher durch mehr Transparenz und Sicherheit vor Kostenfallen im Netz deutlich besser geschützt. Nach dem Entwurf muss ein Unternehmen, das Waren oder Dienstleistungen im Internet anbietet, künftig unmittelbar vor der Bestellung klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die wesentlichen Vertragselemente – wie zum Beispiel den Preis – informieren. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn der Verbraucher ausdrücklich bestätigt, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet. Erfolgt der Vertragsschluss per Mausklick auf eine Schaltfläche, muss diese gut lesbar mit einem eindeutigen Hinweis wie „zahlungspflichtig bestellen“ oder einer anderen eindeutigen Formulierung versehen sein. Fehlt es an der Bestätigung des Verbrauchers oder einer korrekt beschrifteten Schaltfläche, kommt kein Vertrag zustande.
In der Vergangenheit hatten Anbieter die Verbraucher immer wieder mit trickreich gestalteten, scheinbar kostenfreien Internetangeboten, zum Abschluss von teuren Verträgen verleitet. „Mit den neuen Regelungen ist Nepp und Betrug im Netz eine Grenze gesetzt, wir schieben den illegalen Auswüchsen im Internet einen effektiven Riegel vor“, so Aigner. Deutschland habe mit der Verabschiedung des Gesetzes einen wichtigen Schutzmechanismus aus der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie bereits vor Ablauf der Umsetzungsfrist realisiert.
Quelle: Pressemitteilung Nr. 57 vom 02.03.12 und Gesetzesentwurf