Das neue Punktesystem – der Verkehrssicherheit zuliebe


JPWPeters / Pixelio

JPWPeters/Pixelio

Heute war es soweit, das Bundesministerium für Verkehr hat durch Bundesverkehrsminister Ramsauer in Berlin die Eckpunkte für die Reform des Punktesystems und des Verkehrszentralregisters, das neue  “Fahreignungsregister”, vorgestellt.  Die bisherige Punktevergabe für Ordnungswidrigkeiten sowie unterschiedliche Tilgungsfristen sowie die Überliegefrist sollen vereinfacht bzw. abgeschafft werden. Einfacher, gerechter, transparenter – lautet das Ziel der Reform. Durch die neuen Regelungen würden rund eine Million Kraftfahrer, die zwar für die Verkehrssicherheit relevante, aber leichtere Verstöße begangen haben, nicht mehr im Register erfasst werden. Demgegenüber würde es jährlich bei rund 500 Kraftfahrern mehr zum Entzug der Fahrerlaubnis kommen.

Die neue Zwei Punkte-Gesellschaft und ab acht Punkten wird es dunkel

Künftig soll es bei schweren Verstößen nur noch 1 Punkt geben, bei besonders schweren Verstößen, das sind Ordnungswidrigkeiten mit Regelfahrverbot, als auch bei Verkehrsstraftaten wären es 2 Punkte. Allerdings wäre künftig nicht bei 18 Punkten Schluss, die Fahrerlaubnis soll bereits bei Erreichen von 8 Punkten entzogen werden.

Bei Erreichen von 1 bis 3 Punkten erfolgt in Zukunft eine Vormerkung, bei 4 bis 5 Punkten eine Ermahnung, bei Erreichen von 6 bis 7 Punkten dann eine Verwarnung und eine Anordnung zur Teilnahme an einem Fahreignungsseminar, bei 8 Punkten wäre dann Schluss, die Fahrerlaubnis würde dann entzogen.

Hierzu hat das Ministerium eine schöne Grafik erarbeitet, den Punktetacho.

Punktetacho, Quelle: BMVBS

Punktetacho, Quelle: BMVBS

Getilgt wird künftig einheitlich

Bislang werden in Flensburg eingetragene Punkte bei Ordnungswidrigkeiten unabhängig von der Schwere des Vorwurfs nach 2 Jahren, bei Straftaten nach 5 bzw. 10 Jahren getilgt. Bei wiederholten Verstößen verlängern sich bei Ordnungswidrigkeiten die Tilgungsfristen bis zur Höchstdauer von 5 Jahren. Wenn man Pech hat und am letzten Tag der Tilgungsfrist einen mit Punkten bewehrten Verkehrsverstoß begeht, zieht man nach bisheriger Regelung die vorherigen Eintragungen wie einen Rattenschwanz hinter sich her. Dann gibt es noch die Überliegefrist, die verhindern soll, dass Eintragungen getilgt werden, obwohl bereits ein neuer Verstoß begangen wurde. Künftig sollen Punkte aus schweren Verstößen nach 2 ½ Jahren, aus besonders schweren Verstößen nach 5 Jahren und aus Straftaten nach 10 Jahren getilgt werden. Eine Verlängerung der Tilgungsfristen und auch eine Überliegefrist wird es nicht mehr geben. Nicht der Tag des Verstoßes soll mehr ausschlaggebend für die Fristberechnung sein, sondern das Datum der Rechtskraft der Entscheidung. Künftig wäre es also denkbar, durch Einspruch und im rechtlichen Rahmen zulässige Verteidigungsstategien, die Rechtskraft und damit das Datum der Eintragung von Punkten zu beeinflussen.

Punkterabatt wird abgeschafft

Bislang ist es möglich, sich durch Teilnahme bei einem Punkteabbauseminar einer Fahrschule einen Punkterabatt von bis zu 4 Punkten zu verschaffen. Diese Möglichkeit soll nun abgeschafft werden, worüber sich die Fahrschulen, die solche ASP-Seminare abhalten und damit sicher nicht schlecht verdienen, nicht freuen werden. Mit der Regelung möchte das Ministerium „Rabatte für notorische Verkehrsrowdys“ ausschließen, wobei man da geteilter Meinung sein kann. Aus unserer anwaltlichen Praxis nehmen wir die Erfahrung, dass es gerade die „Punkeansammler“ sind, die über einen längeren Zeitraum kurz vor Tilgung mal wieder einen oder zwei Punkte eingefahren haben, die das Angebot des freiwilligen Abbaus nutzen, nicht die notorischen Raser.

…und vergib uns all unsere Sünden?

Die spannende Frage zum Schluss, was passiert mit den bisher eingetragenen Punkten? Eine Idee wäre es gewesen, eine generelle „Amnestie“ zu erlassen und einfach alle oder bis zu einem bestimmten Punktestand alle Punkte zu löschen bzw. zu reduzieren. Man hat sich anders entschieden, die bisherigen Punkte werden „überführt“.

Wer also 1 bis 3 Punkte hat, wird behandelt als hätte er einen Punkt, von 4 bis 5 als wären es zwei Punkte, bei 6 bis 7 sind es drei Punkte, man ist also vorgemerkt. Bei 8 bis 10 bzw. 11 bis 13 Punkten fällt man auf 4 bzw. 5 Punkte zurück und wird ermahnt. Ab 14 bis 15 bzw. 16 bis 17 Punkten wird es ernst, man wird behandelt als hätte man 6 bzw. 7 Punkte, wird verwarnt und darf ein Aufbauseminar absolvieren. Wer 18 Punkte hat, ist im schwarzen Bereich, wird dem gleichgestellt der 8 Punkte hat, die Fahrerlaubnis wird entzogen. Es könnte sich daher noch lohnen, ein Punkteabbauseminar zu absolvieren.

Wem das jetzt zu kompliziert war, das Ministerium hat auch hierfür eine bunte Grafik erstellen lassen.

Mit der Vorstellung der Eckpunkte soll jetzt eine breite fachliche und gesellschaftliche Diskussion eingeleitet werden. Im Anschluss daran wird ein konkreter Gesetzentwurf erarbeitet.

Quelle: PM des BMVBS Nr. 031/2012 vom 27.02.2012

Auf Bild.de gibt es eine übersichtliche Grafik, die zeigt, wie die alten Punkte überführt werden. Weiter weiß Bild zu berichten, dass es eine fünfjährige Übergangsfrist geben soll. Einträge bis zum 31. Dezember 2012 verjähren danach weiterhin nach altem Recht. In etwa drei Jahren soll es auch technisch möglich sein, seinen Punktestand online abzufragen, dies aber nur in Verbindung mit dem elektronischen Personalausweis.

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