Kannst du noch was von dem weißen Stoff besorgen…


Der Mandant ist freiberuflich tätig und organisiert Eventpartys, inklusive Dekoration, Musik- und Lichtgestaltung. Bei einer Besprechung wegen einer Verkehrssache erzählte er mir eine schöne Geschichte. Für eine Party brauchte er größere Mengen weiße Gaze. Er erinnerte sich an einen Bekannten mit guten Kontakten zu einem Stoffhändler, über den er schon einmal guten Stoff bekommen hatte. Den rief er an und fragte, ob er ihm mal was von diesem weißen Stoff besorgen könne. Ja den vom letzten Mal, den man so gut strecken konnte.

Was er nicht wusste war, dass der gute Bekannte auch anderen Stoff besorgen konnte. Ebenfalls weiß, ebenfalls gut streckbar, aber nach Maßgabe des BtmG sehr sehr verboten. Hätte der Mandant etwas von diesem Stoff haben wollen, er hätte bestimmt nicht so explizit danach gefragt. Es kam wie es kommen musste, der Bekannte wurde überwacht, das Telefonat führte zu einer Hausdurchsuchung beim Mandanten, bei der man auch tatsächlich Stoff fand, aber eben richtigen Stoff. Solchen zum dekorieren, nicht zum durch die Nase ziehen. Das Verfahren wurde eingestellt.

Also immer schön aufpassen, mit wem man Geschäfte macht und worüber man sich am Telefon so unterhält.

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