Neue Umgangsformen?


In einem Rechtsstreit hatten wir  im Urkunds-, als auch im Nachverfahren Erfolg und beantragten die Kosten festzusetzen. Die Kosten des Urkundsverfahrens wurden bei der Festsetzung nicht berücksichtigt, offensichtlich war der zeitlich frühere Antrag übersehen worden. Also legten wir schnell Erinnerung ein und bekamen heute die Mitteilung der Rechtspflegerin beim AG Mitte:

…wird unter Bezugnahme auf die Erinnerung vom … gegen den Kostenfestsetzungsbeschluss vom … mitgeteilt, dass beabsichtigt ist im Wege der Nachfestsetzung weitere … EUR festzusetzen. Der Kostenfestsetzungsantrag vom … wurde bei der Festsetzung leider übersehen. Es wird gebeten, das Versehen zu entschuldigen. Wird die Erinnerung aufgrund der beabsichtigten Verfahrensweise zurückgenommen?

So nette Post wünschen wir uns öfter. Sonst ist der Ton immer etwas formeller bis barsch und für einen Fehler, der immer mal passieren kann, kommt eher selten eine Entschuldigung. Natürlich nehmen wir die Erinnerung zurück.

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