Zum Thema Internetvertragsfallen hatten wir in der Vergangenheit ausführlich berichtet. Nun ist dem Thema eine neue Anekdote hinzuzufügen. Ein Kollege aus Karlsruhe, Rechtsanwalt Benedikt Klas, dessen Mandant für die angebliche Nutzung der Seite geburtstags-archiv.de zahlen sollte, klagte zunächst auf Feststellung, dass die Forderung nicht bestehe. Damit nicht genug, klagte er anschließend für seinen Mandanten die für die außergerichtliche Tätigkeit der Forderungsabwehr entstandenen Rechtsanwaltsgebühren ein. Die Klage richtete sich jedoch nicht gegen den Seitenbetreiber Online-Content Ltd., sondern gegen die für den Betreiber tätige Münchener Rechtsanwältin Katja G.
Kurz vor Urteilverkündung habe Rechtsanwalt Bernhard Syndikus, der Frau G. in dieser Sache vertrat, den geforderten Betrag überwiesen und versucht, den Rechtsstreit für erledigt zu erklären und ein Urteil zu vermeiden. Rechtsanwalt Klas äußerte sich gegenüber Heise-Online zufrieden: „Das Urteil stellt einen empfindlichen Nadelstich für die Abofallen-Betreiber und deren gut verdienende anwaltliche Handlanger dar. Je mehr Geschädigte sich zu einem entsprechenden Vorgehen entschließen, desto wirkungsvoller kann gegen diese Machenschaften vorgegangen und die unredlich erworbenen Gewinne abgeschöpft werden“.
Quelle: Heise-Online vom 25.08.2009