Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB.
Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 30. Juni 2009 beträgt 1,00 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Januar 2009 um 1,50 Prozentpunkte gefallen (der Festzinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation im Dezember 2008 hat 2,50 % betragen).
Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Juli 2009 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 0,12 % (zuvor 1,62 %).
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Bundesbank vom 30.06.2009