Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand gemäß § 247 Abs. 2 BGB im Bundesanzeiger.
Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB. Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres.
Mit dem Beginn des 1. Juli 2007 beträgt der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs 3,19 % (zuvor 2,70 %).
Der neue Basiszinssatz wird in der Ausgabe des Bundesanzeigers vom 28. Juni 2007 (Nr. 117) bekannt gegeben.
Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Bundesbank vom 26. Juni 2007