Basiszinssatzes sinkt zum 1. Januar 2009 auf 1,62 %


Die Deutsche Bundesbank berechnet nach den gesetzlichen Vorgaben des § 247 Abs. 1 BGB den Basiszinssatz und veröffentlicht seinen aktuellen Stand im Bundesanzeiger. Der Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuches dient vor allem als Grundlage für die Berechnung von Verzugszinsen, § 288 Absatz 1 Satz 2 BGB.

Er verändert sich zum 1. Januar und 1. Juli eines jeden Jahres um die Prozentpunkte, um welche seine Bezugsgröße seit der letzten Veränderung des Basiszinssatzes gestiegen oder gefallen ist. Bezugsgröße ist der Zinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank vor dem ersten Kalendertag des betreffenden Halbjahres.

Der Festzinssatz für die jüngste Hauptrefinanzierungsoperation der Europäischen Zentralbank am 30. Dezember 2008 beträgt 2,50 %. Er ist seit dem für die letzte Änderung des Basiszinssatzes maßgeblichen Zeitpunkt am 1. Juli 2008 um 1,57 Prozentpunkte gefallen (der marginale Zinssatz der letzten Hauptrefinanzierungsoperation [Zinstender] im Juni 2008 hat 4,07 % betragen). Hieraus errechnet sich mit dem Beginn des 1. Januar 2009 ein Basiszinssatz des Bürgerlichen Gesetzbuchs von 1,62 % (zuvor 3,19 %).

Quelle: www.bundesbank.de