Presserklärung der Kanzlei Dr. Pagels aus Torgau – Sächsischer Verfassungsgerichtshof kippt das Rauchverbot in Diskotheken


Wie bereits berichtet, klagt die Leipziger Diskothek VOLKSPALAST gegen das totale Rauchverbot in Diskotheken. Die Diskothek Glashaus aus Adorf im Vogtland hat sich dem Verfahren angeschlossen. Am heutigen Tag ist die Entscheidung ergangen: Die Richter haben entschieden, dass das totale Rauchverbot in Diskothek verfassungswidrig ist und die Diskothekenbetreiber in Ihren Grundrechten verletzt.

Unser Kooperationspartner, Dr. Carsten Pagels (40) aus Torgau, der beide Diskotheken vertritt:
„Bisher durften zwar alle Gaststätten Nebenräume einrichten, nur Diskotheken war dies verboten. Für sie galt ein Totalverbot. Das ist nun vorbei. Wir hatten argumentiert, dass die Diskothekenbetreiber und mittelbar auch die Diskogäste dadurch benachteiligt werden und in ihre Grundrechte eingegriffen wird. Das oberste Sächsische Gericht ist uns gefolgt. Wenn Diskotheken nur volljährigen Gästen Zugang gewährt, können dort jetzt Raucherräume eingerichtet werden. Die Disko muß ihre Gäste also nicht mehr im bevorstehenden Winter zum Rauchen vor die Tür jagen“.

Das Gericht hat gleichzeitig den Sächsischen Landtag aufgefordert, bis zum Jahresanfang 2010 eine Neuregelung zu schaffen. Bis dahin gilt eine Übergangsregelung, die der Sächsische Verfassungsgerichtshof selbst festgelegt hat:

1. Die Disko darf – wenn sie einen Raucherraum einrichten will – keine Minderjährigen hereinlassen (Rechtsanwalt Dr. Pagels dazu: „Wenn die Disko auch Jugendliche hereinlässt, bleibt es beim totalen Rauchverbot innerhalb der ganzen Diskothek“).

2. Der Raucherraum darf nicht der Raum mit dem Dancefloor sein. (Rechtsanwalt Dr. Pagels dazu: Das Gericht sagt also: Rauchen oder Tanzen, aber nicht beides im gleichen Raum).

Dr. Pagels meint: Im Ergebnis ist das Urteil ein großer Erfolg für einen ausgewogenen Schutz zwischen rauchenden und nichtrauchenden Gästen. Ein Gast, den der Rauch stört, kann den Raucherraum meiden. Auf dem Dancefloor bleibt er geschützt. Der rauchende Gast hingegen muss nicht mehr vor die Tür.

Es gibt weitere Gewinner und Verlierer: Gewinner sind die Nachbarn von innerstädtischen Diskotheken. Diese werden nicht mehr von nächtlichen Menschentrauben vor der Tür in der Nachtruhe gestört. Klarer Verlierer sind allerdings die Jugendlichen unter 18 Jahren: Es steht zu erwarten, dass viele Diskotheken sich für einen Raucherraum entscheiden werden und deshalb alle Gäste unter 18 nicht mehr hereinlassen werden.

SächsVerfGH, Beschluss v. 16.10.2008, Az.: 15-IV-08
MFUR gratuliert dem Kooperationspartner zu diesem Erfolg. Für alle weiteren Informationen steht Dr. Pagels zur Verfügung.

Dr. Carsten Pagels

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