LG Hanau – Anbieter von Vertragsfallen im Internet müssen Gewinne offen legen


Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat beim juristischen Kampf gegen Kostenfallen im Internet einen Etappensieg errungen. Der Internetanbieter Online Service Ltd. muss nach Entscheidungen des Landgerichts Hanau die Gewinne, die mit sog. Vertragsfallen im Internet erzielt wurden offen legen. Der VZBV versucht mit den Verfahren dem Internetanbieter seinen nach Auffassung der Verbraucherschützer zu Unrecht erzielten Gewinn zu entziehen.
Das Landgericht erkannte ein vorsätzliches wettbewerbswidriges Handeln des Anbieters. Im April 2007 hatte der Verband die Online Service Ltd. wegen Wettbewerbsverstößen auf verschiedenen Internetseiten abgemahnt. Die Seiten waren derart gestaltet, dass Nutzer den Eindruck erhalten konnten, die Angebote für Leistungen wie z.B. Lebenserwartungstests seien kostenfrei. Tatsächlich ging man mit der Anmeldung einen kostenpflichtigen Vertrag über mindestens 59 Euro ein. Über diese Folgen hatte der Anbieter lediglich im Kleingedruckten informiert. Im Dezember 2007 mahnte der VZBV Online Service Ltd. wegen eines ähnlich gestalteten Angebots für einen Adventskalender ab. Die Sachverhalte machte er anschließend zum Gegenstand der laufenden Gewinnabschöpfungsverfahren.

Auch WEB.de wegen Abofalle zum Unterlassen verurteilt

Auch gegen den E-Mail-Anbieter WEB.de war der Verbraucherzentrale Bundesverband in erster Instanz erfolgreich. Das Unternehmen pries seinen Kunden eine 3-monatige Club-Mitgliedschaft als „Treuegeschenk“ und „Dankeschön“ an. Diese verwandelte sich in ein kostenpflichtiges Abo, wenn man nicht rechtzeitig kündigte. Hierauf wurde lediglich im Kleingedruckten hingewiesen. Das Landgericht Koblenz erkannte darin eine irreführende Geschäftspraxis. Mittlerweile erreichten den Verbraucherzentrale Bundesverband Beschwerden von Kunden, die ein lediglich leicht abgeändertes Treuegeschenk-Angebot erhielten. Der Verband hat dagegen erneut rechtliche Schritte eingeleitet.

Landgericht Hanau, Urteile vom 01.09. 2008, Az.: 9 O 551/08 und 17.09.2008, Az.: 1 O 569/08;
Landgericht Koblenz, Urteil vom 19.08.2008, Az. 4 HK O 182/08 (sämtlich nicht rechtskräftig)

Quelle:
Pressemitteilung des VZBV vom 22.10.2008

Nachtrag: Der Volltext der Entscheidung des LG Hanau (9 0 551/08) ist veröffentlicht unter www.damm-legal.de

, ,