Der Bundesrat hat den neuen Bußgeldkatalog von Bundesverkehrsminister Tiefensee gebilligt. Auf Initiative von Bundesminister Tiefensee sollen die Bußgeldsätze angehoben werden, um Hauptunfallursachen zu bekämpfen sowie vorsätzlich und wiederholt begangene Verkehrsverstöße zu ahnden. Durch die Änderung des Straßenverkehrsgesetzes sollen neue Bußgeldobergrenzen eingeführt werden. Bei Verwarnungsgeldern oder Parkverstößen sind entgegen erster Planungen keine Änderungen vorgesehen.
Gefährliches Überholen soll künftig 100 Euro statt bislang 50 Euro kosten. Wer in Ortschaften zwischen 21 und 25 km/h zu schnell fährt, soll 80 Euro statt 50 Euro zahlen. Zu dichtes Auffahren kostet künftig bis zu 400 Euro (bisher 250 Euro). Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss wird künftig mit 500 Euro geahndet, Wiederholungstäter zahlen 1000 Euro. Beim dritten Mal werden 1500 Euro fällig. Wird die Kreuzung bei einer mehr als eine Sekunde dauernden Rotphase befahren, führt das künftig zu einem Bußgeld von 200 statt bisher 125 Euro. Werden dabei Personen gefährdet, kostet das 320 statt 200 Euro. Kommt es zum Unfall, sind es sogar 360 statt 200 Euro. Wer beim Grün-Pfeil vor dem Rechtsabbiegen nicht anhält, muss künftig mit 70 statt 50 Euro rechnen.
Seine Zustimmung zu der von der Bundesregierung vorgelegten Verordnung hat der Bundesrat daran gebunden, dass der Bußgeld-Regelsatz bei vorsätzlichen Verkehrsverstößen verdoppelt wird. Der ursprüngliche Vorschlag sah nur eine Erhöhung um50 Prozent vor. Von dieser deutlichen Sanktionierung der Vorsatztaten erhoffen sich die Länder eine abschreckende Wirkung auch für die Zukunft. Außerdem beschloss der Bundesrat einige redaktionelle Korrekturen an der Vorlage.
Verringern will der Bundesrat den Regelsatz bei der Einfahrt eines Fahrzeugs in die Umweltzonen in Großstädten. Waren dafür bisher 40 Euro fällig, so sollen künftig nur noch 35 Euro fällig werden. Wenn die Bundesregierung den Änderungswünschen des Bundesrates zustimmt, kann der neue Bußgeldkatalog zum 1. Februar nächsten Jahres in Kraft treten.
Änderungen hinsichtlich im Verkehrszentralregister einzutragender Punkte sind ebenso wenig vorgesehen, wie längere Fahrverbote als bislang möglich. Derartige Maßnehmen würden auf längere Zeit wesentlich mehr zur Erhöhung der Verkehrssicherheit beitragen, als der Griff in den Geldbeutel. Es bleibt ein fader Beigeschmack, dass die Änderungen wohl doch vordergründig eher fiskalischen Interessen dienen.
Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
Drucksache 645/08 [pdf, 89 KB]
Zugehörige Drucksachen:
Drucksache 645/1/08 [pdf, 25 KB]
Drucksache 645/2/08 [pdf, 16 KB]
Drucksache 645/08(B) [pdf, 36 KB]
Quellen:
Pressemitteilung Bundesrat 145/2008 vom 10.10.2008
Pressemitteilung BM für Verkehr Nr.: 288/2008 vom 10.10.2008