Rauchen im Auto bald verboten? – Bußgelder für „fahrfremde Tätigkeiten“ in Planung


Essen, rauchen, lesen und dabei Auto fahren, könnte, wenn es nach dem Bundesverkehrsminister Tiefensee geht, künftig teuer werden. Wie Communication Consultants unter Verweis auf Auto Bild berichtet, plant das Verkehrsministerium eine Erweiterung des Bußgeldkataloges. Sogenannte „fahrfremde Tätigkeiten“ sollen verboten und geahndet werden.

Dazu könnten das Lesen einer Straßenkarte oder von Lieferpapieren gehören, aber auch Rauchen, Essen, das Einlegen einer CD oder das Programmieren des Navis. All das lenke den Fahrer zu sehr ab und erhöhe das Unfallrisiko.

An Formulierungen, um den interpretationsfähigen Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu präzisieren, werde gearbeitet. Danach gilt die Grundregel: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht“ und „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach Umständen unvermeidbar, behindert und belästigt wird.“

Beim 46. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2008 in Goslar hatten Experten ein europaweites Vertriebsverbot für Geräte gefordert, die den Fahrer im Auto von seiner eigentlichen Aufgabe ablenken könnten. Eingebaute Fernseher, DVD-Player etc., verführten zu gefährlichen „fahrfremden“ Tätigkeiten. Die Experten hatten eine Empfehlung ausgesprochen, dass das Bundesministerium für Verkehr Aufklärungs- und Informationsarbeit leisten und die Verkehrsteilnehmer auf die Grenzen ihrer Wahrnehmungsfähigkeit stärker aufmerksam machen solle, z.B. durch Aufklärungskampagnen im Fernsehen. Von der Schaffung neuer Bußgeldtatbestände zu lasten der Autofahrer war keine Rede.

Quelle: Communication Consultants unter Verweis auf Auto Bild, Heft Nr. 27, Erscheinungsdatum 04.07.2008

Hinweis und Link gefunden bei RA Melchior