Essen, rauchen, lesen und dabei Auto fahren, könnte, wenn es nach dem Bundesverkehrsminister Tiefensee geht, künftig teuer werden. Wie Communication Consultants unter Verweis auf Auto Bild berichtet, plant das Verkehrsministerium eine Erweiterung des Bußgeldkataloges. Sogenannte „fahrfremde Tätigkeiten“ sollen verboten und geahndet werden.
An Formulierungen, um den interpretationsfähigen Paragrafen 1 der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu präzisieren, werde gearbeitet. Danach gilt die Grundregel: „Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht“ und „Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach Umständen unvermeidbar, behindert und belästigt wird.“
Beim 46. Deutschen Verkehrsgerichtstag 2008 in Goslar hatten Experten ein europaweites Vertriebsverbot für Geräte gefordert, die den Fahrer im Auto von seiner eigentlichen Aufgabe ablenken könnten. Eingebaute Fernseher, DVD-Player etc., verführten zu gefährlichen „fahrfremden“ Tätigkeiten. Die Experten hatten eine Empfehlung ausgesprochen, dass das Bundesministerium für Verkehr Aufklärungs- und Informationsarbeit leisten und die Verkehrsteilnehmer auf die Grenzen ihrer Wahrnehmungsfähigkeit stärker aufmerksam machen solle, z.B. durch Aufklärungskampagnen im Fernsehen. Von der Schaffung neuer Bußgeldtatbestände zu lasten der Autofahrer war keine Rede.
Quelle: Communication Consultants unter Verweis auf Auto Bild, Heft Nr. 27, Erscheinungsdatum 04.07.2008
Hinweis und Link gefunden bei RA Melchior