Sachsens Verkehrsminister spielt Polizist


Sachsens Wirtschafts- und Verkehrsminister Thomas Jurk (SPD) hatte am Montagabend einen Brandenburger Motorradfahrer auf der Autobahn A 13 Berlin – Dresden mit einer „Kelle“ gestoppt – weil er sich von dessen „auffälliger Fahrweise“ genötigt und provoziert gefühlt habe.

Der Biker hätte das Dienstfahrzeug des Ministers ausgebremst und falsch überholt. Dem Minister drohen staatsanwaltschaftliche Ermittlungen wegen Amtsanmaßung.

Jurk hat den Vorfall eingeräumt, er hätte eine „Dummheit“ begangen. Er selbst habe das Auto aber nicht verlassen, sein Fahrer habe sich an der Abfahrt „sehr erregt“ mit dem Motorradfahrer unterhalten. Der Biker hatte sich telefonisch bei der Pressestelle des Ministeriums beschwert, da sich der von ihm vermutete Zivilpolizist mit Görlitzer Autokennzeichens nicht ausgewiesen habe.

Nach § 132 Strafgesetzbuch macht sich der Amtsanmaßung strafbar, wer unbefugt eine Handlung vornimmt, welche nur kraft eines öffentlichen Amtes vorgenommen werden darf. Das Gesetz sieht Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe vor. Ein Minister, auch ein Verkehrsminister, ist nicht befugt, andere Fahrzeugführer anzuhalten,um diese zu „disziplinieren“. Das sächsische Innenministerium habe die Generalstaatsanwaltschaft informiert. Wir dürfen gespannt sein.

Quelle: Welt-Online vom 08.05.2008

Nachtrag vom 26.02.2009:
Wegen Amtsanmaßung sei von der Staatsanwaltschaft Dresden ein Strafbefehl gegen Jurk über 30 Tagessätze zu je 300 Euro, wegen Beihilfe gegen seinen Fahrer ein Strafbefehl über 15 Tagessätze zu je 50 Euro beantragt und vom Amtsgericht Dresden auch erlassen worden (SZ-Online vom 19.02.2009; Bild.de vom 24.02.2009)

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