Ärzte dürfen nun auch ins Internet


Die Bundesärztekammer (BÄK) und die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) haben ihre „Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, zum Datenschutz und zur Datenverarbeitung in der Arztpraxis“ überarbeitet. Danach dürfen Ärzte mit ihren Praxisrechnern auch dann ins Internet, wenn auf ihnen Patientendaten verarbeitet oder gespeichert werden.

Bisher galt: Praxisrechner, die Patientendaten verwalten, dürfen nicht ans Internet. Dies ist nun nicht mehr zwingend, wenn Provider einen entsprechenden Schutz durch Firewalls garantieren.

Weitere Informationen:
Pressemitteilung der Bundesärztekammer
Pressemiteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis zum Download als PDF unter www.aerzteblatt.de oder www.baek.de.

Krüger-Brand, Heike E. – Leitfaden für die Datenverarbeitung in der Arztpraxis Sicherheits-Check-up für die Praxis, Dtsch Arztebl 2008; 105(19): A-990

Technische Anlage zu den Empfehlungen zur ärztlichen Schweigepflicht, Datenschutz und Datenverarbeitung in der Arztpraxis unter www.aerzteblatt.de (PDF)

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