ArbG Cottbus – Kündigungen wegen Forumeinträgen auf StudiVZ wirksam?


Vor dem Arbeitsgericht Cottbus sind derzeit acht Verfahren wegen außerordenlicher, fristloser Kündigung von Ausbildungs- bzw. Arbeitsverhältnissen gegen den Inhaber des Hotel „Zur Bleiche“ anhängig. Die betroffenen Auszubildenden und Angestellten des Hotels in Burg/Spreewald waren Teilnehmer des StudiVZ-Forums „der Storch muss hängen (Bleiche) – Strategien entwickeln/für alle Gegner der Ausbeutung und Sklaverei“. Der Storch ist das Logo der Bleiche.
Innerhalb des Forums sollen sich die Mitglieder u. a. über die Arbeitsbedingungen, die schlechte Bezahlung, aber auch die Gehbehinderung des Chefs ausgelassen haben. Darüber hinaus sollen auch Aktionen gegen das Hotel diskutiert worden sein. So auch ein ungeklärter Vorfall aus dem Dezember 2007, als im Wellness-Bereich des Hotels Gas ausgetreten war. Hotelgäste mussten evakuiert und ärztlich behandelt werden. Die Aufmerksamkeit des Arbeitgebers haben dabei folgende Einträge erregt:

„L.R., 16.10.2007, 23:34 Uhr:
also leute, jetzt wurde schon diese gruppe gegründet, aber nichts passiert … wie wollen wir vorgehen??? von hinten durch die brust ins auge ..?

L.M., 17.10.2007, 1845 Uhr:
nein nein wir müssen das taktisch angehen .. praktisch von innen heraus

L.R., 17.10.2007, 11:03 Uhr :
aha, aber ich glaub, da müssen wir alle zusammen ran. ich glaub lucky, wir schaffen das nich allein … wir müssen die anderen animieren … was meinst?

L.M., 29.10.2007, 11.03 Uhr:
ach linda so können wir wenigstens allein den ruhm einheimsen

I.L., 1.11.2007, 19:41 Uhr:
allein durch starten gibts nicht! ich muss dabei sein!!!

L.R., 8.11.2007, 19:15 Uhr:
na wenigstens eine, die uns unterstützen will … und wie siehts bei dir aus mit nem plan isa …????

L.M., 13.11.2007, 13.59 Uhr:
wie wärs mit abfackeln … ach ne das bringt ja nichts.

L.R., 15.11.2007, 12:29 Uhr:
tja, da hast recht … bringt nichts. da werden wir nur wieder dran glauben müssen, wenn das passiert … aber da muss es doch ne andre lösung geben … ???

A.S., 19.12.2007, 23:20 Uhr:
Na ihr habt doch schon die sache mit dem reitzgas durchgezogen^^: D Ne aber ich denk mal das wird alles von alleine werden. Auf geht´s bleiche.:D“

Einige der gekündigten Arbeitnehmer hätten sich aktiv an der Diskussion im Forum beteiligt, mit unterschiedlichen Äußerungen. Andere hätten lediglich in einer Beitritterklärung „ja“ angeklickt, ohne sich jemals geäußert zu haben.

Wie die Kündigungen zeigen, können sich Beiträge in der vermeintlichen Abgeschlossenheit eines sozialen Netzwerks nachteilig auf das Arbeitsverhältnis auswirken. Personalverantwortliche kontrollieren mittlerweile auch die Aktivitäten von Bewerbern in Social Networks. Ob sich die ausgesprochenen Verdachtskündigungen als wirksam erweisen, werden die beim hiesigen Gericht anhängigen Verfahren zeigen. Dabei ist jede Kündigung als Einzelfall zu betrachten.

Quellen:
Pressemitteilung des ArbG Cottbus vom 07.04.2008
Heise-Online vom 04.04.2008

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