Das Burn-out-Syndrom hat längst seinen Ruf als Krankheit allein von Managern verloren, es kann jeden treffen. Ein Münchner Manager stand seit 20 Jahren einem großen Finanz-Unternehmen vor. Ein 10 Stunden Arbeitstag war normal. Normal waren auch Kopfschmerzen und Schlafstörungen trotz Müdigkeit. Ende 2001 kam es zum nervlichen Zusammenbruch. Auf ärztliches Anraten, musste er aus seinem Beruf aussteigen. Zusammen mit einer Lebensversicherung hatte der Manager auch eine Berufsunfähigkeits-Versicherung abgeschlossen. Allerdings weigerte sich diese zu zahlen. Ein dreieinhalb Jahre andauernder Rechtsstreit schloss sich an.
Das Landgericht München I hatte darüber zu entscheiden, ob das Burn-Out-Syndrom Grund für die Berufsunfähigkeit war und verurteilte nach Einholung eines medizinischen Gutachtens die Versicherung, rückwirkend etwa 148.000 Euro Berufsunfähigkeitsrente auszubezahlen, sowie zirka 65.000 Euro an Versicherungsbeiträgen zu erstatten. Erst in der Berufungsverhandlung vor dem Oberlandesgerichts München gab die Versicherung auf und zog ihr Rechtsmittel zurück . Das Urteil des Landgerichts wurde somit rechtskräftig.LG München I, Urteil vom 22.03.2006, AZ:25 O 19798/03 – Volltext www.online.pkv.de
Quelle: Sueddeutsche.de vom 10.06.2007