Bundesministerium der Justiz bietet Ratgeber zum neuen Versicherungsvertragsrecht zum Download an


Am 1. Januar 2008 ist das neue Versicherungsvertragsrecht in Kraft getreten. Mit einem Ratgeber informiert das Bundesjustizministerium über die neuen Vorschriften für Versicherungsverträge.
Die Broschüre „Das neue Versicherungsvertragsgesetz“ gibt Auskunft darüber, welche Rechte Versicherungsnehmer gegenüber den Versicherern zustehen und welche Pflichten sie zu beachten haben. Der Ratgeber gibt Antworten auf zahlreiche Fragen: Was ist überhaupt ein Versicherungsvertrag und wie kommt er zustande? Was muss ich bei Vertragsschluss oder danach beachten? Was ist ein Produktinformationsblatt? Was tun, wenn es einmal zu Meinungsverschiedenheiten mit dem Versicherer kommt?

“Das neue Versicherungsvertragsgesetz“ kann unter www.bmj.de/das-vvg heruntergeladen oder kostenlos bestellt werden.

Quelle: BMJ-Pressemitteilung vom 16. Januar 2008

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